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Abrechnung

Private Krankenversicherung & Beihilfe

Als approbierte psychologische Psychotherapeutin bin ich dazu berechtigt, Leistungen mit Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Ihrer Beihilfe abzurechnen.

Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

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Die Kostenerstattung variiert abhängig von Ihrem individuellen Versicherungstarif.

Sprechen Sie vor Therapiebeginn mit Ihrer Versicherung und lassen Sie sich die Formulare für die Beantragung einer Therapie zuschicken.

Folgende Fragen sind hierbei relevant:

  • Ist eine Beantragung der psychotherapeutischen Behandlung notwendig? Wenn ja, in welcher Form?

  • Gibt es eine Maximalstundenanzahl für erstattungsfähige psychotherapeutische Behandlung? Wenn ja, wie viele Behandlungsstunden jährlich? Gibt es andere Begrenzungen?

  • Wo liegt die Erstattungshöhe in meinem Tarif pro therapeutischer Sitzung?

  • Werden sogenannte probatorische Sitzungen erstattet?

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Selbstzahler:innen
Selbstverständlich können Sie die Kosten Ihrer Therapie auch selbst tragen. In diesem Fall entfällt die Antragsstellungen und es werden keine Diagnosen bei der Krankenkasse hinterlegt.

Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

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Die jeweils beanspruchten Leistungen stelle ich Ihnen monatlich in Rechnung.

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